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Unternehmer müssen zahlreiche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufbewahren. Grundsätzlich werden dabei Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Was dürfen Sie im Januar 2016 entsorgen?

Vorausgesetzt, Ihre Steuerbescheide für die entsprechenden Jahre sind bestandskräftig, können Sie am 1.1.2016 folgende Unterlagen vernichten:

aus dem Jahr 2005:

  • Abschreibungsunterlagen
  • Änderungsnachweise der EDV-Buchführung
  • Buchungsbelege, wie zB Abrechnungsunterlagen, Aktenvermerke, Außendienstabrechnungen, Bewirtungsrechnungen, Essensmarkenabrechnungen Unterlagen über Fahrtkostenerstattungen, Lieferscheine
  • Lohnbelege
  • Ausgangsrechnungen
  • Bankbelege
  • Doppel von Rechnungen
  • Eingangsrechnungen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Gehaltslisten
  • Journale für Hauptbuch und Kontokorrent
  • Kassenberichte
  • Kassenbücher und Kassenblätter
  • Kontenpläne und Kontenplanänderungen
  • Kontoauszüge
  • Lohnlisten
  • Quittungen
  • Reisekostenabrechnungen
  • Steuerunterlagen und Steuererklärungen
  • Überweisungsbelege
  • Umsatzsteuer
  • Wareneingangsbücher und Warenausgangsbücher

aus dem Jahr 2009:

  • Angebote, die zu einem Auftrag geführt haben
  • Bestell- und Auftragsunterlagen
  • Betriebsprüfungsberichte
  • Frachtbriefe
  • Geschäftsbriefe, die nicht Rechnungen und Gutschriften sind
  • Nachweise über Geschenke
  • Kassenzettel
  • Mahnungen und Mahnbescheide
  • Preislisten
  • Überstundenlisten
  • Versand- und Frachtunterlagen

Vorsicht! Im Einzelfall können Aufbewahrungsfristen deutlich länger sein. Denn solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr nicht bestandskräftig und somit noch änderbar ist, müssen Sie alle steuerlich relevanten Unterlagen aufheben.

Quelle: Addison

Neuigkeiten

Aufbewahrungsfristen

13. Juni 2016
Aufbewahrungsfristen

Unternehmer müssen zahlreiche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufbewahren. Grundsätzlich werden dabei Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Was dürfen Sie im Januar 2016 entsorgen? Vorausgesetzt, Ihre Steuerbescheide für...

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Erfahrung

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Kompetenz

Als Juristen sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der juristischen Praxis.

Erfolg

Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten kämpfen unsere Anwälte für Ihren Erfolg, damit Sie Ihr Recht bekommen.